So beenden Arbeitgeber jedes Arbeitsverhältnis

Seminar: Kündigung unkündbarer Mitarbeiter
Video Bewertung: 4 / 5

Seminar: Kündigung unkündbarer Mitarbeiter
Video Bewertung: 4 / 5
Autor: sozialversicherungsbeitraege
Datum: Samstag, 21. Januar 2012 6:40
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24 Kommentare
Samstag, 21. Januar 2012 7:12
Er meint, wenn er wirklich ein unkündbares Arbeitsverhältnis beenden will, dann schaffe er das auch. Ich meine, wenn ich wirklich das Leben eines gegen mich tätigen Rechtsverdrehers beenden will, dann ist es das des Krause ganz bestimmt.
Samstag, 21. Januar 2012 7:33
Kenne ich nur zu gut… da wird dann der halbtags tätige Kollege an einen anderen Firmenstandort 150 km entfernt versetzt. Oder man ändert die Arbeitszeiten berufstätiger Mütter in die Abendstunden, so dass es nicht mehr mit den Krippenplatz passt. Das Weisungsrecht machts möglich. Wenn man dann Streß macht, gibts obendrein noch ein mieses Arbeitszeugnis hinterher. Ach ja: Vor dem Arbeitsgericht zahlt man obendrein die 1. Instanz immer selber. Es muss sich was ändern in D…
Samstag, 21. Januar 2012 8:23
@lobijuni sind die beiden nicht schon längst tot?
Samstag, 21. Januar 2012 8:27
das, was dort in dem Video gezeigt wird, ist doch längst Realität.Und ob die Medien das interessiert, das weiß ich nicht.Das Kündigungsschutzgesetz kann zwar theoretisch in Anspruch genommen werden, aber praktisch bleiben dem Arbeitgeber eine Menge Möglichkeiten, sich trotzdem seines ungeliebten Mitarbeiters zu entledigen.
Samstag, 21. Januar 2012 8:39
Wenn die unschuldige schwangere- behinderte- Betriebsrätin dort bleiben will, dann schaft sie das auch. Garantiert! Der Richter der dagegen entscheidet, ist entweder bestochen worden, oder die Vorwürfe sind ein gewaltiges Lügengerüst, gepaart mit extremer krimineller Energie…Herr Von und Zu: Ihnen sollte man die Lizens entziehen! Denn bei Ihren Tipps, geht es bestimmt nicht ganz legal zu! Ein Arbeitgeber der sich auf solche Machenschaften einlässt, gerät schnell in die Medien.
Samstag, 21. Januar 2012 9:08
Scheiss Kapitalisten ! Es lebe Marx und Engels ! Es lebe der Sozialismus !
Samstag, 21. Januar 2012 9:27
Na und ? Dann arbeitet man eben woanders. Man hat es nicht nötig sich von einem Helmut Krause und seinem volksschädigenden Arbeitgeber fertigmachen zu lassen. Abhauen und einen anderen Job suchen anstatt sich von solchen Dölmern schikanieren zu lassen.
Samstag, 21. Januar 2012 9:39
Ekelhafter Rechtsanwalt. Helmut Krause ist dran, bei mir würde der jeden Prozess verlieren. Wird der Arbeitnehmer in die Psychiatrie eingeliefert wegen Mobbing und Schilane am Arbeitsplatz, gibt es eine strafrechtliche Anzeige gegen Helmut Krause und seinen Arbeitgeber wegen Körperverletzung inkl. Schmerzensgeld.
Samstag, 21. Januar 2012 9:59
Ekelhafter Rechtsanwalt.
Samstag, 21. Januar 2012 10:53
Ich habe eine sehr teure Rechtsschutzversicherung und schiesse mit mindestens den gleichen Waffen eiskalt zurück. Ich würde nicht scheuen Arbeitgeber und den Anwalt auch strafrechtlich zu belangen und den Europ Gerichtshof für Menschenrechte bin Strassburg einzuschalten und die Öffentlichkeit zu informieren. Ich würde auch die Marxistisch-Lenistische Partei (MLPD) einschalten.
Samstag, 21. Januar 2012 11:26
Und da wundern sie sich , wenn Menschen Amok laufen und ihre ehemaligen Vorgesetzten umlegen…
Samstag, 21. Januar 2012 11:49
Angstmacherei
Samstag, 21. Januar 2012 12:29
man möge mir die harten Worte die jetzt folgen bitte nachsehen … Was für Arschlöcher!
Samstag, 21. Januar 2012 13:14
@ShadowofLight1987 und @brokerTS
Auch in deiner Ethik finde ich mich wieder.
Ich sehe es ebenfalls so daß Broker die Frage des von ihm bevorzugten Entscheidungsträgers (Vorarbeiter oder Chef) sofort beantwortet hat und nicht versucht hat sich der Frage zu entziehen. Allerdings ist mir aufgefallen daß Shadow trotz seiner “mangelhaften Bildung” und des “Sohnstatus” eine zielführendere Gesprächsführung hat, die zudem erfreulicherweise ohne Beleidigungen auskommt. Meinen Respekt
Samstag, 21. Januar 2012 13:29
@ShadowofLight1987 und @brokerTS
Habe mir gerade die letzten 7 Seiten eurer Konversation durchgelesen. Eine durchaus lehrreiche Konversation mit Einblicken in euer unterschiedlich ausgeprägtes wirtschaftliches Verständnis und auch in eure ethische Sichtweise.
Ich sehe es genauso, daß Kundenzufriedenheit wie vieles andere auch meßbar, in Zahlen ausdrückbar und in Statistiken und Berechnungen verwendbar ist.
Samstag, 21. Januar 2012 14:14
Was sind 1000 Anwälte mit Ketten am Grund des Meeres? Ein guter Anfang:D
Anwälte haben durchaus das Potential einer Kakerlake
Samstag, 21. Januar 2012 14:33
@ShadowofLight1987 Erstens schriebt man fortgesetzt mit “f”. Vielleicht sich erst mal darüber informieren was der Unterschied zwischen subjektiv und objektiv ist. Aber von jemandem der von Beruf Sohn ist kann man ja wohl kaum mehr erwarten.
Samstag, 21. Januar 2012 15:27
@ShadowofLight1987 Oh man, vielleicht erstmal sich darüber informieren was der Unterschied zwischen subjektiv und objektiv ist. Selbstverständlich ist Kundenzufriedenheit messbar, schon mal was von AC Nielsen gehört. Wohl nicht, sonst würdest du so ein Mist nicht erzählen. Jedoch ist dies anspruchsvolle Mathematik, bis zu diesem Bildungsstand hat es wohl nicht gereicht!
Samstag, 21. Januar 2012 16:03
@ShadowofLight1987 Man sollte erst mal nachdenken, bevor man andere maßregeln will! Erstens besteht ein enormer Unterschied zwischen Haupt- und Einzelfaktor. Und außerdem wie viele Erfahrung hat eine 23 jähriger der in erster Linie Sohn ist auf diesem Gebiet. Zweites heißt es Eltern- und nicht Erziehungszeit und der Ausfall von Jahren als Arbeitskraft stimmt auch nicht ( sihe §§ 15-19 BEEG).
Samstag, 21. Januar 2012 16:32
@brokerTS
Ok jetzt habe ich dich.
Kundenzufriedenheit ist ein subjektiver Faktor weil er von Menschen kommt. Es lassen sich Umfragen machen welche aber immer nur ein Teil aller Kunden erfassen kann. Weiterhin ist es nur eine Momentaufnahme und bereits nach 1 Sekunde wieder überhohlt. Es ist unmöglich Kundenzufriedenheit in eine korrekte Mathematische Zahl zu fassen ohne eine subjektive Wertung durchzuführen.
Wer entscheidet den wie gewichtet wird es ist sicherlich nicht die Logik!
Samstag, 21. Januar 2012 16:52
@brokerTS
19 Die Krankheitstage dienen meist als Hauptfaktor deshalb und aus Platzgründen beschränkte ich mich darauf.
Ich spiele auf die Erziehungszeit an, die jeder Mutter zustehen. Somit zeigt sich ihre mangelhafte Bildung.
Samstag, 21. Januar 2012 17:06
@ShadowofLight1987 Der nächste Beweis für mangelhafte Bildung. Eine Kündigung die auf subjektiven Gründen bassiert ist rechtswidrig. Auch muss der AG jede Kündigung begründen sobald das KSchG anwendung findet ( deustche Rechtslage).
Samstag, 21. Januar 2012 17:15
@ShadowofLight1987 Das nachäste Beispiel für deine enorm mangelhafte Bildung. Neukundengewinnung ist kein subjektiver Faktor. Zweites lässt sich Kundenzufriedenheit eindeutig messen und spielt nur im frontoffice eine Rolle. Drittes werden Entscheidungsfaktoren natärlich je nach Arbeitsplatz gewichtet.
Samstag, 21. Januar 2012 17:20
@ShadowofLight1987 Mal wieder ein Bewies für deine enorm mangelhafte Bildung. Erstens sind Krankheitstage ein Faktor unter vielen und darf nicht singulär betrachtet werden. Des Weiteren muss bei Krankheitstagen immer ihre Abfolge betrachet werden. Dies schreibt außerdem das die dauerhafte Rechtssprechung vor. Zweitens besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub in Deutschland z.B. für 14 Wochen und nicht für Jahre.